Vermögensschadenhaftpflicht
Hier finden Sie Informationen rund um das Unfallkonzept
Bereits seit Anfang der 90er Jahre wurde über eine Berufsregelung für Versicherungsvermittler in der BRD diskutiert. Am 30. September 2002 hat der Ministerrat der Europäischen Union Vermittlerrichtlinien verabschiedet, die von den Mitgliedsländern bis spätestens 15. Januar 2005 umzusetzen sind. Das bedeutet, dass alle Personen und Unternehmen, die Versicherungs- oder Rückversicherungs-Vermittlung betreiben, in einem öffentlichen Register eingetragen sein müssen
Für diesen Eintrag müssen verschiedene Anforderungen erfüllt werden:
- Besitz der erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten nach den in dem Mitgliedsland geltenden Vorschriften
- Besitz eines guten Leumunds
- ausreichende finanzielle Leistungsfähigkeit zum Schutz des Verbrauchers
- Abschluß einer Berufs- oder Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit mind. 1 Mio. EUR Versicherungssumme
