Vermögensschadenhaftpflicht
Stichtag ist der 22.05.2007
Die Versicherungsgesellschaften sind vom Gesetzgeber
angewiesen, nur noch mit Vermittlern zusammenzuarbeiten,
die eine Vermögensschadenhaftpflicht
in ausreichender Höhe vorweisen können.

Bereits jetzt fordern die Gesellschaften diese Versicherungsbestätigung ab.
Informieren Sie sich über unsere EU-konformen Deckungskonzepte und lassen Sie sich beraten.


Vorteile für Verbandsmitglieder

Rückholung von Sozialversicherungs-
beiträgen mitarbeitender Familienangehöriger